Schadenhilfe
Du hast einen Schaden außerhalb unserer Geschäftszeiten oder kannst uns gerade nicht erreichen?
Kein Problem, hier findest du die wichtigsten Informationen und Maßnahmen.
Verkehrsunfall mit Personenschaden
• Unfallstelle sichern
• Notruf absetzen (144) – Erste Hilfe leisten
• Polizei (133) verständigen
• Europäischen Unfallbericht ausfüllen
• Unfallskizze anfertigen, Hergang schildern
• Beweise sichern (Fotos machen, Daten von Zeugen aufnehmen)
• Kein Schuldbekenntnis abgeben (selbst wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte)
• Schaden so schnell wie möglich bei uns melden
Verkehrsunfall mit Sachschaden
• Eine Anzeige bei der Polizei ist notwendig bei: Kollision mit Tieren (Wildschaden), Parkschaden, Vandalismus, Brand, Diebstahl
• Verursachen Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Sachschaden (an Leitplanken, Gartenzäunen, geparkten Autos etc.) und der Geschädigte ist nicht anwesend, müssen Sie dies unverzüglich bei der Polizei anzeigen - ansonsten begehen Sie Fahrerflucht!
• Schaden so schnell wie möglich bei uns melden
Sturm und Hagel
• Datum und genaue Uhrzeit notieren
• Entfernen Sie Scherben, Glassplitter, etc. von Geh- und Fahrwegen
• Schaden mittels Fotos dokumentieren
• Maßnahmen treffen, die vor Folgeschäden schützen (zB. Noteindeckung)
• Schaden so schnell wie möglich bei uns melden
Brand
• Alarmieren Sie die Feuerwehr (122) und Polizei (133)
• Gefährdete Personen retten, Erste Hilfe leisten und Rettung (144) rufen
• Maßnahmen treffen, um den Schaden zu mindern (sofern gefahrlos möglich)
• Brandursache und Schaden fotografieren
• Verzeichnis der beschädigten oder zerstörten Gegenstände erstellen
• Schaden so schnell wie möglich bei uns melden
Wasserschaden
• Leitungen und Hauptwasserhahn abdrehen
• Installateur oder Sanierungsfirma mit der Schadensbegrenzung beauftragen
• Schaden mittels Fotos dokumentieren
• Verzeichnis der beschädigten Gegenstände anlegen, Gegenstände aufbewahren
• Schaden so schnell wie möglich bei uns melden
Blitzschlag
• Datum und genaue Uhrzeit notieren
• Hergang schildern
• Beschädigte Gegenstände aufbewahren
• Schaden dokumentieren (Fotos, Anschaffungsrechnungen, etc.)
• Schaden so schnell wie möglich bei uns melden
Einbruch
• Verständigen Sie die Polizei (133) – Anzeige bestätigen lassen
• Fotografieren Sie Beschädigungen an Türen, Schlössern, Fenstern – achten Sie darauf, keine Spuren zu vernichten
• Schadenshöhe minimieren, bzw. Folgeschäden verhindern mittels Notschlösser, Ersatzverglasungen
• Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten, Sparbücher
• Auflistung aller gestohlenen oder beschädigten Gegenstände erstellen (Kaufquittungen bereithalten)
• Schaden so schnell wie möglich bei uns melden